Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.02.2011 - 11 UF 153/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1674 BGB, § 1675 BGB, § 1773 BGB
Antrag auf Übertragung der Vormundschaft für ein wegen der Behandlung eines Herzfehlers vorübergehend in Deutschland lebendes afghanisches Kind - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Ruhens der elterlichen Sorge i.S. von § 1674 Abs. 1 BGB
- ra.de
- RA Kotz
Ist die Ausübung der elterlichen Sorge aus dem Ausland möglich?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1773; BGB § 1674 Abs. 1
Begriff des Ruhens der elterlichen Sorge i.S. von § 1674 Abs. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mutter und Vater bleiben auch Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elterliche Sorge aus Afghanistan
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Elterliche Sorge trotz schwerer Erreichbarkeit?
- lto.de (Kurzinformation)
Elterliche Sorge keine Frage der räumlichen Nähe
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vormundschaft, wenn die Eltern im Ausland wohnen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Im Ausland lebende nur schwer erreichbare Eltern bleiben Inhaber der elterlichen Sorge
- blogspot.com (Kurzinformation)
Auch ein Kind, dessen Eltern in Afghanistan unerreichbar sind, braucht keinen Vormund
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mutter und Vater bleiben auch bei schlechter Erreichbarkeit in Afghanistan Inhaber der elterlichen Sorge
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch im Ausland lebende Eltern bleiben für Kind in Deutschland Inhaber elterlicher Sorge
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 13.04.2010 - 11 F 120/10
- OLG Koblenz, 24.02.2011 - 11 UF 153/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1517
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04
Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils
Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2011 - 11 UF 153/11
Nur wenn diese Steuerungsmöglichkeit praktisch nicht mehr besteht, liegt eine Verhinderung vor, weil die Überlassung der Ausübung des Sorgerechts an Dritte dann auf eine (unzulässige) Übertragung des Sorgerechts hinausliefe (vgl. BGH FamRZ 2005, 29 f.;… Staudinger/ Coester BGB 13. Bearbeitung 2000 § 1674 Rdn. 9).Es ist daher allgemein anerkannt, dass eine bloße physische Abwesenheit nicht ausreicht, wenn die Eltern, sei es durch Hilfskräfte, bei der Ausübung der elterlichen Sorge ihr Kind gut versorgt wissen und auf der Grundlage moderner Kommunikationsmittel oder Reisemöglichkeiten auch aus der Ferne Einfluss auf die Ausübung der elterlichen Sorge nehmen können (vgl. BGH FamRZ 2005, 29 f. m.w.N.).
- VG Aachen, 29.12.2022 - 5 K 1194/19
Zeitpunkt der Minderjährigkeit; Innehaben der Personensorge
vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 11 UF 153/11 -, juris Rn 8. - VG Köln, 17.10.2022 - 25 L 1569/22 vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 11 UF 153/11 -, juris Rn. 7; Hoffmann, Themengutachten, DIJuF-Rechtsgutachten 1. Auflage, Edition 40 - 2022, Rn. 15.